1. Qualifizierte Teilnehmer/innen am MM2H-Programm, die 50 Jahre oder älter sind sowie spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse haben, welche in wirtschaftlich bedeutenden Sektoren erforderlich sind, dürfen in Malaysia arbeiten, jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche.
Die Genehmigung für Teilzeitarbeit ist abhängig von folgenden Bedingungen:
a) Die/der Teilnehmer/in wurde vom MM2H Special Committee anerkannt.
b) Der Arbeitsvertrag muss sowohl eine Erklärung, dass die/der MM2H-Teilnehmer/in in Teilzeit arbeitet, als auch den Arbeitsplan enthalten
c) Die Gesamtzahl der Wochenstunden überschreitet nicht 20.
2. Teilnehmer/innen am MM2H-Programm dürfen in Malaysia investieren sowie aktiv am Geschäftsleben teilnehmen, abhängig von staatlichen Richtlinien, Regeln und Gesetzen, die im jeweiligen Sektor gelten.
3. Ausländische Eheparter/innen von malaysischen Staatsbürgern dürfen sich für das MM2H-Programm bewerben, abhängig von den geltenden Bedingungen des MM2H-Programms. Sie haben auch die Möglichkeit, sich für das Ehepartnerprogramm (Spouse Programme) zu bewerben.
4. Der zehn Jahre gültige Social Visit Pass wird erweitert auf alle Teilnehmer/innen am Silver-Hair- und MM2h-Programm, die vorher nur einen fünfjährigen Social Visit Pass besaßen. Dies ist abhängig von der Gültigkeit ihres Reisepasses.
5. Besitzer/innen einer Arbeitserlaubnis (Employment Pass), die am MM2H-Programm teilnehmen wollen, werden von der Übergangsfrist ("cooling off period") unter der Bedingung freigestellt, dass ihre Bewerbung für das MM2H-Programm drei Monate vor Ablauf ihrer Arbeitserlaubnis eingereicht wird.
6. Personalausweise (ID cards) werden ausgestellt für alle Teilnehmer am MM2H-Programm mit ständigem Wohnsitz in Malaysia. Dieser wird durch Vorlage eines Kauf- oder Mietvertrags in Malaysia nachgewiesen.
7. Die Altersgrenze für unverheiratete Kinder wurde von 18 auf 21 Jahre angehoben. Eine schriftliche Erklärung der Hauptteilnehmerin/des Hauptteilnehmers ist erforderlich, die darlegt, dass das Kind unverheiratet ist und dass alle Ausgaben während des Aufenthalts in Malaysia von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer getragen werden.
8. Der Begriff "Verwandte" beinhaltet unverheiratete Kinder im Alter von 21 oder darunter, Stiefkinder, behinderte Kinder sowie Eltern.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
MALAYSIA MY SECOND HOME CENTRE (MM2H)
Ministry of Tourism Malaysia,
Level 23, Menara Dato' Onn,
Putra World Trade Centre,
50695 Kuala Lumpur, MALAYSIA
| Phone |
+603 2696 3367
+603 2696 3354
+603 2696 3361
+603 2696 3351
+603.2696 3366 |
| |
|
| Fax |
+603 2698 8533 |
| |
|
| Email |
info@mm2h.gov.my |
|