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HAUSKAUF
Q Haben die Teilnehmer/innen am MM2H – Programm Anspruch auf besondere Berechtigungen?
A Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin am MM2H – Programm ist berechtigt, zwei Wohneinheiten im Wert von über RM 250 000 zu erwerben, mit Ausnahme bestimmter Regionen in Sarawak (über RM 350 000).

Q Bin ich berechtigt, ein Wohnhaus zu kaufen und einen Laden, den ich vermiete?
A Nein, Sie dürfen nur Wohnraum erwerben.

Q Muss ich wie alle Einheimischen quit rent und assessment (etwa: Grundbesitzsteuer) für meine Häuser bezahlen?
A Ja..

Q Kann im Fall eines unvorhergesehenen Todes der Nachlass des Teinehmer/der Teilnehmerin ohne Probleme an die Anspruchsberechtigten übergeben werden? Gibt es da Beschränkungen seitens der Regierung?
A Ja, vorausgesetzt/er/sie hat ein Testament hinterlegt, das anzeigt, an wen die Immobilie zu übergeben ist. Ist das nicht der Fall, müssen die Angehörigen bei der zuständigen Regierungsstelle beantragen, dass die Immobilie an sie als die rechtmäßigen Erben übergeben werden soll.

Q Dürfen Ausländer nur neue Immobilien in Malaysia erwerben, z. B. von Bauunternehmern oder können sie jegliche Immobilie, z. B. von privat (aus zweiter oder dritter Hand) kaufen?
A Der Teilnehmer/die Teilnehmerin am MM2H – Programm darf jegliche Art von Wohnimmobilie kaufen, vorausgesetzt , dass dafür das CF (certificate of fitness, Tauglichkeitsbescheinigung) vorliegt.

Q Brauche ich eine vorherige Genehmigung des Foreign Investment Committee (FIC)für den Kauf oder Verkauf meines Hauses?
A Teilnehmer/innen am MM2H – Programm brauchen keine vorherige Genehmigung für den Kauf oder Verkauf von Häusern vom FIC. Allerdings müssen sie dem Tousimus Ministerium detaillierte Angaben (Lage und Preis) zum Haus in schriftlicher Form vorlegen, so dass ihnen ein Brief zugestellt werden kann, der bestätigt, dass sie die nämliche Immobilie zu kaufen berechtigt sind. Zusätzlich müssen sie eine Kopie der Genehmigung zum Kauf oder Verkauf des jeweiligen Objekts, die sie von der verantwortlichen Behörde des jeweiligen Bundesstaates erhalten haben, informationshalber an das FIC schicken.

Q Unterliege ich der property gain tax (Vermögenssteuer auf Grundstücke und Immobilien), wenn ich beim Hausverkauf einen Gewinn erziele?
A Nein.



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