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| Frage: Welchen Steuern unterliegen die Teilnehmer/innen am MM2H – Programm normalerweise? |
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| Antwort: Einkommensteuer wird für Einkommen aus Kapitalanlagen in einheimischen Firmen und aus dem einheimischen Aktienmarkt erhoben. Außerdem sind Gewinne aus dem Verkauf von Wohnhäusern nach dem property gain tax (Vermögenssteuer auf Grundstücke und Immobilien) zu versteuern. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an des Finanzamt unter www.hasilnet.org.my. |
| Frage: Sind die Zinsen für das Festgeld steuerpflichtig? Einige sagen “Ja”, andere meinen “Nein”. Wenn der festgelgte Betrag über RM 100 000 liegt oder wenn der Zeitraum der Geldanlage ein Jahr beträgt. Wie sieht die genaue Regelung aus? |
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Antwort: Zinsen vom Festgeld sind unter folgenden Bedingungen von der Steuer befreit:
i. Wenn der Zeitraum 12 Monate oder mehr beträgt bei einem beliebigen Zinsbetrag.
ii. Bei einem Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten - Zinsen auf das Festgeld von maximal RM 100 000. |
| Frage: Ist ein Einkommen aus dem Ausland steuerpflichtig? |
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| Antwort: Vor dem Veranlagungsjahr 2004 waren aus dem Ausland nach Malaysia überwiesene Einkünfte (ausgenommen Pensionen) steuerpflichtig. Seit dem Veranlagungsjahr 2004 sind aus dem Ausland nach Malaysia überwiesene Einkünfte nicht mehr steuerpflichtig. |
| Frage: Muss der/die Teilnehmer/in am MM2H – Programm ebenso wie die Einheimischen eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen? |
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| Antwort: Ja. |
| Frage: Wenn der/die Teilnehmer/in am MM2H – Programm eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen muss, hat er/sie dann noch Anspruch auf Steuerbefreiung? |
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| Antwort: Besteuert wird nur das Einkommen, das in Malaysia verdient wurde, nachdem die persönlichen Steuererleichterungen in Rechnung gestellt wurden. Das Einkommen wird entsprechend dem progressiven Steuersatz versteuert. |
| Frage: Ich bin Deutscher und mein Land hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Malaysia abgeschlossen. Ich bin Frühpensionär und wenn ich mich mindestens 184 Tage im Jahr in Malaysia aufhalte, muss ich weder in Deutschland noch in Malysia für meine Pension Steuer bezahlen. Ist das richtig? |
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| Antwort: Nach dem MM2H – Programm warden nach Malaysia transferierte Pensionen nicht besteuert. |
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MALAYSIA MY SECOND HOME CENTRE (MM2H)
Ministry of Tourism Malaysia,
Level 23, Menara Dato' Onn,
Putra World Trade Centre,
50695 Kuala Lumpur, MALAYSIA |
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+603 2696 3367
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MONDAY – THURSDAY Operating Hours
7.30am – 1pm | 2pm – 5.30pm
Lunch 1pm – 2pm |
FRIDAY Operating Hours
7.30am – 12.15pm | 2.45pm – 5.30pm
Lunch 12.15pm – 2.45pm |
SATURDAY, SUNDAY & PUBLIC HOLIDAY
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